Haushaltshilfe Deutschland – aktuelle Informationen über Haushaltshilfe Jobs

Haushaltshilfe Job – vielgefragte Dienstleistung in Deutschland

Haushaltshilfe :

Als Haushaltshilfe wurde im vergangenen Jahrhundert die Hilfskraft in einem Privathaushalt bezeichnet. Einsatz und tägliche Arbeit richteten sich einerseits nach der persönlichen Qualifikation, andererseits nach den Anforderungen des jeweiligen Haushaltes. Wenn Angebot und Nachfrage zueinander passten, dann wurde die Hilfe im Haushalt ein oder mehrere Male wöchentlich für mehrere Stunden im Haushalt beschäftigt. Bereits damals wurden Haushaltshilfen auf einer Minijobgrundlage bezahlt. Auch wegen der stundenweisen, geringfügigen Tätigkeit waren sie weder steuer- noch rentenversicherungspflichtig.

Vielfältige Möglichkeiten für tägliche Hilfe im Haushalt

Im Grunde genommen kann jede Mithilfe, jedes zur Hand gehen im Privathaushalt im weitesten Sinne als Haushaltshilfe angesehen werden. Dabei handelt es sich immer um solche Haushaltstätigkeiten, die ansonsten von den Angehörigen des Haushaltes selbst ausgeführt würden; also um keine externen Dienstleistungen wie beispielsweise spezielle Handwerksleistungen, wie eine medizinische Alten- und Krankenpflege oder wie Betreuungs- beziehungsweise Erziehungsleistungen. Zu den Anbietern von professionellen, in dem Sinne bezahlten Haushaltshilfen in Deutschland gehören Vermittlungsagenturen, Ambulante Pflegedienste sowie regional auch gewerbliche oder privatorganisierte Nachbarschaftshilfen. Immer geht es darum, dass Arbeiten im Haushalt gegen Bezahlung von externem Personal erledigt werden. Auch hier gilt der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit knapp 9 Euro je Arbeits-/Zeitstunde für den Haushaltshilfe Job.

Eine Haushalts Hilfe als Sozialleistung in Deutschland

Eine weitere, ganz eigene Form ist die Haushaltshilfe als Sozialleistung. Kostenträger sind je nach Anlass die gesetzliche Kranken-, die Pflege- und die Unfallversicherung sowie die Sozialhilfe. In allen Fällen muss die vorübergehende oder dauerhafte Hilfe im Haushalt beantragt und begründet werden. Auch hier umfasst das Aufgabengebiet sämtliche Arbeiten im Privathaushalt. Ein Haushaltshilfe Job wird für Haushaltsarbeiten von Verschwägerten sowie von Verwandten ersten und zweiten Grades nicht vom Sozialversicherungsträger bezahlt.
Zwischen diesen beiden Haushaltshilfeformen gibt es einen gravierenden Unterschied nach dem Grundsatz: Wer zahlt, der bestimmt die Musik. Zahlt der gesetzliche Sozialversicherungsträger, dann entscheidet er auch über die Person. In vielen Fällen ist sie zum Beispiel eine Mitarbeiterin der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse. Ganz allgemein lässt sich für die heutige Zeit, gegen Ende der 2010er-Jahre feststellen, dass Haushaltshilfetätigkeiten in Deutschland so gefragt sind wie kaum zuvor. Ein Grund dafür ist das Bestreben, dass sowohl alte als auch erkrankte sowie pflegebedürftige Menschen möglichst lange und eigenständig in ihrem sozialen Umfeld leben möchten. Das macht den Haushaltshilfe Job so notwendig wie gefragt. Suchen sie Ihre Hilfe im Haushalt bei unserer Partnerseite Hilfe im Haushalt Suche 

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